8. April 2021

Antrag auf Einrichtung eines Ältestenrat

08.04.2021

Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN und MfO

Beschlussvorschlag:

Für das Gemeindeparlament Otzberg soll ein Ältestenrat ins Leben gerufen werden. Dafür soll die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse wie folgt ergänzt werden:

  1. Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der Gemeindevertretung.
  2. Der Ältestenrat unterstützt die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei der Führung der Geschäfte. Die oder der Vorsitzende soll eine Verständigung zwischen den Fraktionen über Angelegenheiten des Geschäftsganges der Gemeindevertretung herbeiführen, namentlich über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung, die Besetzung der Stellen von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertretung.
  3. Der Ältestenrat kann beraten und Empfehlungen abgeben, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst keine bindenden Beschlüsse. Der Ältestenrat tagt in der Regel nicht öffentlich.
  4. Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft den Ältestenrat nach Bedarf ein und leitet die Verhandlungen. Die Verhandlungen können auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Sie oder er ist verpflichtet, den Ältestenrat einzuberufen, wenn dies eine Fraktion oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes verlangt. Beruft sie oder er den Ältestenrat während einer Sitzung der Gemeindevertretung ein, so ist diese damit unterbrochen.
  5. Will eine Fraktion von Vereinbarungen im Ältestenrat abweichen, so unterrichtet sie rechtzeitig vorher die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die oder den Vorsitzenden der übrigen Fraktionen.

      Begründung:

      Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es die Notwendigkeit gibt, sich schnell fraktionsübergreifend über die Tagesordnung und das Vorgehen bei Sitzungen sowie des Geschäftsganges der Gemeindevertretung zu verständigen. Ein Ältestenrat ist dazu ein in der Parlamentsarbeit erprobtes Gremium.