20. März 2017

Antrag Umlageverfahren / wiederkehrende Strassenbeiträge

Antrag: Umlageverfahren beziehungsweise Wiederkehrende Straßenbeiträge
vom 20.03.2017 wurde zurück gezogen, am 21.05.2019 wurde ein gemeinsamer Antrag mit der SPD eingebracht

20.03.2017

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für die Straßenerneuerungen in Otzberg zu erarbeiten.

2. Bei der Konzeption des Systems wiederkehrender Beiträge sind die Empfehlungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie die bisherigen Erfahrungen anderer Gemeinden und Städte zu berücksichtigen.

3. Das Konzept soll neben den Vorschlägen für einen Satzungsentwurf auch eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern beinhalten.

Antragsbegründung:

Dass für Straßenerneuerungen Grundstückseigentümer zu sogenannten Straßenbeiträgen herangezogen werden, ist in Otzberg nichts Neues. Bis vor einigen Jahren gab es in Hessen nur die Möglichkeit, einen Teil der Kosten solcher Maßnahmen auf die direkt betroffenen Grundstückseigentümer (Anlieger/ Anliegergebühren) umzulegen. Hierbei kommen je nach Grundstücksgröße auf einen Eigentümer ggf. vier- bis fünfstellige Beiträge mit sofortiger Fälligkeit zu. Für viele Betroffene – insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger – sind dies große
zusätzliche Belastungen, die oft ihr Budget übersteigen und häufig eine Kreditaufnahme erfordern. Außerdem gibt es aufgrund der hohen Beträge oft eine Fülle von Einsprüchen und Zweifeln von Bürgerinnen und Bürgern an der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Anliegergebühren und damit einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.

Seit dem 1. Januar 2013 lässt das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) jedoch nun auch alternativ eine solche solidarische Umlegung von Kosten auf ganze Ortsteile und/oder zu definierender Abrechnungsgebiete zu. Einige Kommunen haben ihre Satzungen schon entsprechend umgestellt und grundsätzlich positive Erfahrungen gesammelt. Durch wiederkehrende Straßenbeiträge sinkt der Beitragssatz für einzelne Eigentümer beträchtlich, weil einerseits ein größerer Kreis herangezogen wird und andererseits die Beiträge auf mehrere Jahre verteilt werden können.

Das neue System ermöglicht, dass nicht nur die jeweils zu sanierende Straße und deren direkte Anlieger betrachtet werden, sondern ein bestimmtes Verkehrsnetz, das solidarisch von allen
Betroffenen getragen und genutzt wird. Ein wiederkehrender Beitrag kann auch für ein Straßen-Sanierungsprogramm, also für die Sanierung mehrerer Straßen eines Bereichs, berechnet und
erhoben werden. Das gibt Planungssicherheit für die Gemeinde und finanzielle Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sind um ein Vielfaches geringere Beiträge für den Straßenausbau. Sie müssen nicht, wie bisher üblich, mit zum Teil mehreren tausend Euro Anliegergebühren rechnen.

Die Vorteile für die Gemeinde sind die bessere Planbarkeit von Sanierungsprogrammen und die Vermeidung einer Vielzahl von Widersprüchen und Klagen. Nach den bisherigen Erfahrungen von Gemeinden gibt es deutlich weniger Beschwerden und Verwaltungsanfragen.