Antrag zur Prüfung des Beitrittes zur Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“
04.12.2019
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für Otzberg die Voraussetzungen vorliegen, die vollumfängliche Förderung durch die „Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten…“ zu erhalten.
2. Sollten die Voraussetzungen z.Zt. nicht ausreichend sein, zu prüfen wie diese geschaffen werden können, ob der Beitritt zur Charta „Hessen aktiv: Die Klima- Kommunen“ eine Möglichkeit darstellt und welche Verpflichtungen für die Stadt damit verbunden sind.
3. Der Gemeindevertretung entsprechend erforderliche Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Am 16.09.19 wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen veröffentlicht. https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/klima-richtlinie_barrierefrei_0.pdf
In dieser ist geregelt, dass Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Kommunen und der Bürger mit 70% bezuschusst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich der Zuschuss auf 90%. Diese Voraussetzungen gilt es zu klären und herzustellen.
Die Gemeinde Otzberg sollte keine Gelegenheit auslassen, mehr für den Klimaschutz zu tun und die angebotenen Mittel des Landes in möglichst großem Umfang abrufen.
Es ist fünf Sekunden vor zwölf und wir müssen zügig handeln, um die Erde für unsere Kinder und Enkel bewohnbar zu erhalten. Das neue Klimapaket der Bundesregierung ist leider ein zu kleiner Schritt, um ausreichende Veränderungen zu erreichen. Auch auf kommunaler Ebene müssen wir entschlossener vorgehen.